Aufgrund der §§9 Abs. 2, 66 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1.4.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBI. 2000 I S. 2), hat der Magistrat der Stadt Kassel in seiner Sitzung am 12.11.2001 folgende Entgeltordnung für das documenta Archiv der Stadt Kassel beschlossen:
§1
Von den Benutzerinnen/Benutzern des documenta Archivs sind folgende Entgelte zu entrichten:
| Entgelt für die Bearbeitung von Reproduktionsaufträgen | 13,00€ |
| Versandkosten werden in Höhe der jeweils tatsächlich entstehenden Kosten berechnet | |
| für die Bearbeitung von Eilaufträgen zusätzlich | 5,00€ |
| Entgelt für die Übertragung von Nutzungsrechten zu Reproduktionszwecken pro Fotografie, Dia oder Ektachrom (einschließlich der Kosten für das Fotomaterial) | 50,00€ |
|
für die Ausleihe von Dia-Negativen in einem Umfang von - 1 bis 20 Stück pro Dia - ab 21 bis einschl. 40 Stück pro Dia |
1,50€ 1,00€ |
|
für Kopien, die durch Benutzerinnen und Benutzer selbsterstellt werden - pro DIN A 4 - Kopie - pro DIN A 3 - Kopie |
0,15€ 0,20€ |
|
für Studentinnen/Studenten, Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Zivildienstleistende und Wehrpflichtige ermäßigt sich das Entgelt für selbsterstellte Kopien pro Kopie auf - pro DIN A 4 - Kopie - pro DIN A 3 - Kopie |
0,10€ 0,15€ |
| für von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des documenta Archivs erstellte Kopien - sofern die Herstellung nicht bereits in lit. I. enthalten ist - zuzüglich der anfallenden jeweiligen Versandkosten pro Kopie | 0,50€ |
| für die Herstellung von PC-Ausdrucken am OPAC (Online Public Access Catalogue) durch Benutzerinnen und Benutzer pro Seite | 0,10€ |
| für von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des documenta Archivs erstellte PC-Ausdrucke am OPAC bzw. eingescannte Seiten (sofern nicht bereits in lit. I enthalten) zzgl. der jeweiligen Versandkosten pro Seite | 0,50€ |
| für die Bearbeitung schriftlicher oder telefonischer Anfragen und Recherchen, die einen Zeitaufwand von bis zu 30 Minuten erfordern (enthalten ist hierin die Erstellung von bis zu 8 Kopien, PC-Ausdrucken am OPAC oder eingescannte Seiten durch die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des documenta Archivs) | 5,00€ |
| für die Bearbeitung schriftlicher oder telefonischer Anfragen sowie für Recherchen, die einen Zeitaufwand von mehr als einer halben Stunde erfordern, pro angefangener halben Stunde (zzgl. evtl. entstehender Kopierkosten nach lit. I bzw. k), in diesem Entgelt enthalten ist der Versand von Dateien per E-Mail. | 13,00€ |
§2
Für die Nutzung der Artothek des documenta Archivs werden folgende Entgelte erhoben.
| einmalig zu entrichtendes Entgelt bei der Anmeldung (enthalten ist die Ausstellung eines Benutzerausweises) | 6,00€ |
| jährliches Entgelt für das Ausleihen von Kunstobjekten | 7,00€ |
| Entgelt für die Versicherung der aus der Artothek entliehenen Kunstwerke pro Kunstobjekt | 3,00€ |
| Verlust des Benutzerausweises | 8,00€ |
|
Säumniszuschläge bei Überschreitung der vereinbarten Leihfrist - mit Beginn der ersten Woche pro Kunstwerk - mit Beginn der zweiten Woche pro Kunstwerk - mit Beginn der dritten Woche pro Kunstwerk - bei Überschreiten der Leihfrist um vier oder mehr Wochen pro Kunstwerk |
2,50€ 5,00€ 10,00€ 26,00€ |
§3
|
Das Entgelt für die Benutzung des Beamers beträgt - pro Tag - pro Woche - pro Monat |
26,00€ 100,00€ 250,00€ |
| Für die Ausleihe der Leinwand (nur tageweise) wird ein Entgelt erhoben in Höhe von täglich | 15,00€ |
| Das Entgelt für die Ausleihe des Dia-Projektors (nur tageweise) beträgt pro Tag | 15,00€ |
| Für die Nutzung der hauseigenen Kamera wird pro Einsatz ein Entgelt erhoben in Höhe von | 5,50€ |
§4
Bei der Nutzung von Bildmaterial für Buchveröffentlichungen wird ein Entgelt für die Überlassung der Nutzungsrechte je nach Auflagenzahl individuell festgelegt. Die Entscheidung hierüber obliegt der Leiterin/dem Leiter des documenta Archivs. Mindestens beträgt das Entgelt für die Überlassung der Nutzungsrechte jedoch
| bei 1 bis 9 Einheiten pro Einheit | 15,00€ |
| bei 10 bis 19 Einheiten pro Einheit | 155,00€ |
| bei 20 bis 29 Einheiten pro Einheit | 200,00€ |
| bei 30 bis 39 Einheiten pro Einheit | 250,00€ |
| bei 40 bis 50 Einheiten pro Einheit | 300,00€ |
§5
Für die Nutzung von Bildmaterial zu kommerziellen Zwecken (z. B. für Werbeprodukte, Telefonkaten, Verpackungen etc.) wird ein Entgelt für die Überlassung der Nutzungsrechte im Einzelfall ausgehandelt. Die Entscheidung obliegt der Leiterin/dem Leiter des documenta Archivs.
§6
Für Bild- und Tonmaterial, das redaktionell für die Veröffentlichungen im Fernsehen verwendet wird, wird das Entgelt für die Überlassung der Nutzungsrechts individuell vereinbart. Die Entscheidung obliegt der Leiterin/dem Leiter des documenta Archivs. Gleiches gilt für die Verwendung von Bild- und Tonmaterial im Internet.
Das zu erhebende Mindestentgelt beträgt jedoch
| für eine einmalige Ausstrahlung bei regional verbreiteten Programmen | 60,00€ |
| für Vollprogramme mit überregionaler/weltweiter Verbreitung | 125,00€ |
§7
Im Einzelfall kann von der Erhebung eines Entgeltes für die Übertragung von Nutzungsrechten abgesehen werden, sofern die Nutzung des Kunstwerkes mit einer Werbung für das documenta Archiv verbunden oder als Amtshilfe zwischen Einrichtungen der Stadt Kassel zu werten ist. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Leiter/der Leiterin des documenta Archivs.
§8
Diese Entgeltordnung für das documenta Archiv der Stadt Kassel tritt am 1.1.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für das documenta Archiv der Stadt Kassel vom 29.1.1996 außer Kraft.
Kassel, den 15. November 2001
Stadt Kassel - Der Magistrat
gez. Georg Lewandowski
Oberbürgermeister